Vermögen weitergeben – aber richtig.

Rechtssichere Gestaltung Ihrer Erbfolge – individuell, vorausschauend, verbindlich.

Die gesetzliche Erbfolge greift nur dann, wenn keine andere Regelung getroffen wurde – doch sie entspricht nicht immer dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Mit einem Testament oder Erbvertrag sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen so weitergegeben wird, wie Sie es sich wünschen. Wir unterstützen Sie mit rechtlicher Präzision, Weitblick und Fingerspitzengefühl bei der Nachlassplanung.

Ihr Notar – Rechtssicher und zuverlässig

Formen letztwilliger Verfügungen

Testament:

  • Als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament (z. B. bei Ehepartnern)
  • Notarielle Beratung verhindert Missverständnisse oder Formfehler
  • Einbindung weiterer Aspekte wie Vorsorgevollmachten und Pflichtteilsrechte
  • Sichere Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Erbvertrag:

  • Vertragliche Bindung zwischen zwei oder mehreren Personen
  • Auch möglich ohne Ehe – z. B. bei Lebensgemeinschaften
  • Günstiger als gemeinschaftliches Testament, da keine amtliche Verwahrung nötig
  • Änderungen nur mit Zustimmung beider Vertragspartner – hohe Verbindlichkeit
  • Auf Wunsch auch mit Flexibilität gestaltbar

Vererben

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht

Veränderungen in der familiären Vermögensstruktur sind ein natürlicher Teil des Lebens – sei es durch Altersvorsorge, Generationenwechsel oder unerwartete Ereignisse.
Wir sorgen dafür, dass alle rechtlichen Fragen rund um Testament, Erbvertrag und Nachlassplanung vorausschauend, rechtssicher und mit größter Sorgfalt geregelt werden. So stellen wir sicher, dass Ihr letzter Wille zuverlässig umgesetzt wird – ohne Streit, Unsicherheit oder unnötige Belastungen für Ihre Angehörigen.

Testament:

  • Als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament (z. B. bei Ehepartnern)
  • Notarielle Beratung verhindert Missverständnisse oder Formfehler
  • Einbindung weiterer Aspekte wie Vorsorgevollmachten und Pflichtteilsrechte
  • Sichere Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Erbvertrag:

  • Vertragliche Bindung zwischen zwei oder mehreren Personen
  • Auch möglich ohne Ehe – z. B. bei Lebensgemeinschaften
  • Günstiger als gemeinschaftliches Testament, da keine amtliche Verwahrung nötig
  • Änderungen nur mit Zustimmung beider Vertragspartner – hohe Verbindlichkeit
  • Auf Wunsch auch mit Flexibilität gestaltbar

Zukunft sichern durch rechtzeitige Nachfolgeplanung

Klarheit und Kontinuität für Ihr Unternehmen

Die Regelung der Unternehmensnachfolge zählt zu den sensibelsten Themen im unternehmerischen Leben. Ob frühzeitige Planung oder Notfallvorsorge – wir sorgen dafür, dass alle rechtlichen Aspekte abgestimmt sind und Ihr Unternehmen auch in Zukunft stabil geführt werden kann.

Vermächtnis:

  • Zuweisung einzelner Vermögenswerte an bestimmte Personen ohne Erbeneinsetzung
  • Der Erbe ist verpflichtet, den vermachten Gegenstand an den Bedachten zu übertragen

Testamentsvollstreckung:

  • Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses durch eine von Ihnen bestimmte Person
  • Sinnvoll bei größeren Vermögen oder minderjährigen/unerfahrenen Erben
  • Schutz vor Überforderung und Erbstreitigkeiten

Benennung eines Vormunds:

  • Möglichkeit, im Testament eine Vertrauensperson als Vormund für Ihre Kinder zu bestimmen
  • Gilt für den Fall des vorzeitigen Todes der Eltern

Mit einem gut gestalteten Testament oder Erbvertrag sichern Sie Ihre Familie ab, vermeiden Streitigkeiten und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird. Wir begleiten Sie dabei – mit Erfahrung, Empathie und rechtlicher Sorgfalt.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Beratung, Vertrag, Abwicklung – alles aus einer Hand.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

1. Erstkontakt & Anfrage

Teilen Sie uns Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit.

2. Vorbesprechung & Planung

Wir klären Ihre Anforderungen und stellen Ihnen eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen zur Verfügung.

3. Entwurf & Abstimmung

Wir erstellen den Entwurf der Urkunde und klären offene Fragen – digital oder persönlich, ganz nach Ihrem Wunsch.

4. Beurkundung & Abschluss

Nach finaler Abstimmung erfolgt die notarielle Beurkundung. Falls möglich, setzen wir auf digitale Prozesse für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
Wir beraten Sie. Rufen SIe uns an, um einen Termin zu vereinaberen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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