Rechtlich abgesichert mit Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Eine Krankheit, ein Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können plötzlich dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Wer in einem solchen Fall keine wirksamen Vollmachten erteilt hat, riskiert, dass fremde Personen über die eigenen Belange entscheiden. Mit einer rechtlich abgesicherten Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle – auch dann, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Interessen durch vertraute Personen vertreten werden – rechtlich klar geregelt und notariell abgesichert.
Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist:
Kein automatisches Vertretungsrecht für Angehörige: Ehepartner, Kinder oder Lebensgefährten dürfen ohne Vollmacht keine rechtlichen Entscheidungen treffen.
Vermeidung fremdbestimmter Betreuung: Ohne Vorsorgevollmacht kann ein Gericht eine Betreuungsperson bestellen – nicht immer im Sinne des Betroffenen.
Sicherheit & Selbstbestimmung: Sie bestimmen selbst, wer im Ernstfall für Sie handeln darf – und in welchem Umfang.
Welche Vollmachten und Verfügungen möglich sind:
Vorsorgevollmacht: Bestimmung einer Vertrauensperson, die in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten handelt.
Generalvollmacht: Umfassende Handlungsvollmacht für nahezu alle Lebensbereiche.
Betreuungsverfügung: Benennung einer Person, die vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll – falls erforderlich.
Patientenverfügung: Festlegung medizinischer Wünsche für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann.
Alle Vorsorgeurkunden werden auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. So stellen wir sicher, dass Ihre Verfügungen im Ernstfall schnell gefunden und berücksichtigt werden.
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3. Entwurf & Abstimmung
Wir erstellen den Entwurf der Urkunde und klären offene Fragen – digital oder persönlich, ganz nach Ihrem Wunsch.
4. Beurkundung & Abschluss
Nach finaler Abstimmung erfolgt die notarielle Beurkundung. Falls möglich, setzen wir auf digitale Prozesse für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.