Schenken mit Weitblick

Vermögensübertragung zu Lebzeiten – rechtssicher und generationsgerecht.

Wer sein Vermögen frühzeitig weitergeben möchte, stellt wichtige Weichen für die Zukunft. Ob Immobilien, Unternehmensanteile oder Geldvermögen – wir unterstützen Sie bei der rechtlich einwandfreien Gestaltung Ihrer Schenkung und begleiten Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge mit rechtlichem, wirtschaftlichem und steuerlichem Verständnis.

Vorweggenommene Erbfolge – Chancen und Abwägung

Schenken und vorweggenommene Erbfolge

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten – insbesondere an Kinder oder Ehegatten – kann viele Vorteile mit sich bringen. Wir helfen Ihnen, zwischen lebzeitiger Schenkung und letztwilliger Verfügung sinnvoll abzuwägen.

Notare
in Moers

Wichtige Überlegungen dabei:

Eine Schenkung entzieht dem Übergebenden den Vermögenswert dauerhaft
Rückforderungsrechte müssen vertraglich individuell geregelt werden
Vertrauen und Reife beider Parteien sind Grundvoraussetzung
Steuerliche Vorteile dürfen die persönliche Situation nicht überlagern

Typische Vorteile einer lebzeitigen Übertragung

Beratung, Vertrag, Abwicklung – alles aus einer Hand.

  • Starthilfe für die nächste Generation:
    Durch frühzeitige Übertragung von Grundbesitz können Kinder z. B. leichter Wohneigentum erwerben oder eine Existenz aufbauen.

  • Absicherung des Übergebers:
    Wohnrechte, Nießbrauch oder Pflegeverpflichtungen können individuell im Vertrag geregelt werden.

  • Pflichtteilsregelung:
    In bestimmten Fällen lassen sich Pflichtteilsansprüche reduzieren oder steuern.

  • Steuerliche Freibeträge nutzen:
    Durch geschickte zeitliche Staffelung der Übertragungen lassen sich Freibeträge mehrfach einsetzen.

Gestaltungsmöglichkeiten & Vertragsvarianten

Schenkungsverträge

Schenkungsverträge lassen sich sehr flexibel gestalten – je nach familiärer Situation, Vermögensstruktur und Ziel der Übertragung. 

Mögliche Regelungsinhalte:

  • Einräumung von Wohn- oder Nutzungsrechten
  • Abstandszahlungen an den Übergeber
  • Pflege- oder Betreuungsverpflichtungen
  • Rückforderungsrechte bei bestimmten Ereignissen
  • Vertragliche Kombination mit Testament oder Erbvertrag

Ein gut geplanter Schenkungsvertrag braucht Fingerspitzengefühl, Weitsicht und rechtliche Präzision. Wir erarbeiten mit Ihnen eine passgenaue Lösung – klar geregelt, rechtssicher beurkundet und auf Ihre familiäre Situation zugeschnitten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Beratung, Vertrag, Abwicklung – alles aus einer Hand.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

1. Erstkontakt & Anfrage

Teilen Sie uns Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit.

2. Vorbesprechung & Planung

Wir klären Ihre Anforderungen und stellen Ihnen eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen zur Verfügung.

3. Entwurf & Abstimmung

Wir erstellen den Entwurf der Urkunde und klären offene Fragen – digital oder persönlich, ganz nach Ihrem Wunsch.

4. Beurkundung & Abschluss

Nach finaler Abstimmung erfolgt die notarielle Beurkundung. Falls möglich, setzen wir auf digitale Prozesse für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
Wir beraten Sie. Rufen SIe uns an, um einen Termin zu vereinaberen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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